Die taavas GmbH WPG hat sich einen bedeutenden Erfolg gesichert: Sie wurde als Abschlussprüfer von rankingCoach, einem führenden Anbieter digitaler Marketinglösungen für kleine und mittelständische Unternehmen, mandatiert. Dieses Mandat unterstreicht das Vertrauen in die Expertise und Qualität der Dienstleistungen von taavas. Ein wichtiger Meilenstein für taavas Mit dem Gewinn von rankingCoach als Mandanten
In der heutigen digitalen Welt sind effiziente und nahtlose Schnittstellen für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Eine reibungslose Integration zwischen verschiedenen Systemen ermöglicht nicht nur eine optimierte Prozesssteuerung, sondern spart auch wertvolle Ressourcen ein. Ein herausragendes Beispiel für eine solche erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Unterstützung von Auditi durch TAAVAS bei der Einrichtung der Pathway-Schnittstelle und der
taavas wurde vom Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY als Top-Steuerberater 2022 ausgezeichnet. Mit der Auszeichnung wird die Fachkompetenz von taavas in den Branchenschwerpunkten E-Commerce und Online-Unternehmen gewürdigt. Durch die Aufnahme hat Milad Bazzaz seine Spezialisierung auf Unternehmenssteuern und Umsatzsteuer unter Beweis gestellt. Die Basis der Auszeichnung bildet, wie auch in den Jahren zuvor, eine Befragung von rund
„Wir haben uns mit unserem Angebot für die Zukunft gut aufgestellt: Bei steigenden Kundenzahlen, Internationalisierung und Produktdiversifizierung brauchen wir Flexibilität in der Abrechnung und Zuverlässigkeit im Accounting.“ so Robin Yoshida von Media4Care. Die Media4Care vermietet Tablets speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Die Tablets werden in einem 12- und 24-monatigen Abrechnungsmodel angeboten.
Für Onlinehändler tritt ab dem 01.07.2021 eine weitreichende Änderung der EU-Umsatzsteuer-Regelung in Kraft. Die bisher geltenden nationalen Lieferschwellen werden durch eine einheitliche europaweite Schwelle in Höhe von 10.000 Euro abgelöst. Eine Übersicht der neuen Regelungen findet Ihr in unserer Präsentation taavas OSS e-Commerce. Unsere Experten unterstützen gerne bei der Umsetzung und Einhaltung der neuen Regelungen.
Nach dem Soforthilfeprogramm setzte die Bundesregierung ein weiteres Instrument ein, um Unternehmen zu helfen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten gerieten. Diese sogenannte Überbrückungshilfe startet nun in die zweite Phase. Die Experten von taavas erklären, was es zu beachten gilt. Die Corona-Pandemie ist keineswegs vorbei. Etliche Startups stehen weiter vor großen
In den vergangenen Jahren hat sich Köln – und besonders der Stadtteil Ehrenfeld – als wichtiger Hotspot der rheinischen Start-Up-Szene heraus kristallisiert. Für die die taavas GmbH, die zahlreiche Founder und Start-ups betreut, war es deshalb die logische Konsequenz, ihren Firmensitz nach Ehrenfeld zu verlegen. Ein Gespräch mit den Foundern Dennis Burmeister und Philip Jungen.
Die Bundesregierung hat mit Datum vom 12.06.2020 einen Gesetzentwurf zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Dazu gehört vor allem die, in den letzten Tagen viel diskutierte, Senkungen der Mehrwertsteuer für die zweite Jahreshälfte. Der Entwurf sieht unter anderem noch weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen vor. Die wesentlichen Punkte sind unter anderem: Absenkung der Mehrwertsteuer Vom 1. Juli an bis
Ab dem 01.07.2020 soll für einen Zeitraum bis zum 31.12.2020 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16% und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% gelten. Was gibt es für das SaaS-Business zu beachten? Kommt es zur Umsetzung der beschlossenen Reduzierung der Umsatzsteuer, wären weitreichende Änderungen im Abrechnungssystem bzw. im Subscription-Billing-System erforderlich. Für sonstige Leistungen, die der
Ab dem 01.07.2020 soll für einen Zeitraum bis zum 31.12.2020 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16% und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% gelten. Was gibt es im e-Commerce zu beachten? Kommt es zur Umsetzung der geplanten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes, sind weitreichende Änderungen im Shopsystem und in der Warenwirtschaft bzw. dem ERP-System erforderlich: Für Lieferungen, die