
Ab dem 01.07.2020 soll für einen Zeitraum bis zum 31.12.2020 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16% und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% gelten.
Was gibt es im e-Commerce zu beachten?
Kommt es zur Umsetzung der geplanten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes, sind weitreichende Änderungen im Shopsystem und in der Warenwirtschaft bzw. dem ERP-System erforderlich:
Für Lieferungen, die der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, wären für den o.g. Zeitraum die Steuersätze entsprechend zu ändern.
Dabei ist darauf zu achten, dass nicht das Rechnungsdatum für den anzuwendenden Steuersatz maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung.
Wird die Umstellung nicht vorgenommen, schuldet der Shopbetreiber eine zu hoch ausgewiesen Umsatzsteuer dem Finanzamt. Bei der Vereinbarung von Nettoentgelten, hat darüber hinaus der Kunde ggf. zusätzlich einen Anspruch auf Erstattung der von ihm zu viel gezahlten Umsatzsteuer.
Bei der Umstellung wäre darauf zu achten, dass Coupons und Rabatte die Bemessungsgrundlage und die ausgewiesene Steuer korrekt mindern.
Es empfiehlt sich daher, Änderungen auf einer Staging-Umgebung testweise durchzuführen und ausreichende Testrechnungen zu generieren und diese auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen.
Es bleibt offen, wie die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes im weiteren Gesetzgebungsprozess ausgestaltet wird.
Wir halten Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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