
Was gibt es für das SaaS-Business zu beachten?
Kommt es zur Umsetzung der beschlossenen Reduzierung der Umsatzsteuer, wären weitreichende Änderungen im Abrechnungssystem bzw. im Subscription-Billing-System erforderlich.
Für sonstige Leistungen, die der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, wären für den o.g. Zeitraum die Steuersätze entsprechend zu ändern.
Dabei ist darauf zu achten, dass nicht das Rechnungsdatum für den anzuwendenden Steuersatz maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt der Ausführung der sonstigen Leistungen.
Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen (z.B. SaaS-Jahresabonnement) gilt bisher die sonstige Leistung zum Zeitpunkt der Beendigung des entsprechenden Rechtsverhältnisses als ausgeführt.
Hieraus ergeben sich Fragen zur Behandlung von Verträgen, die bereits in der Vergangenheit geschlossen wurden und im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 enden.
Weitere Umsetzungsfragen ergeben sich für Verträge, die nach dem 01.07.2020 abgeschlossen wurden und über den 31.12.2020 hinaus gehen.
Es bleibt offen, ob diese Fragen im weiteren Gesetzgebungsprozess geklärt werden können.
Wir halten Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Über taavas
Die taavas GmbH ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Spezialisierung auf Unternehmen mit digitalem Geschäftsmodell. Zu den Kunden zählen verschiedene SaaS-Unternehmen, für die die taavas GmbH die monatliche Buchhaltung und die Jahresabschlusserstellung durchführt.
Wenn Ihr mehr über mögliche Unterstützungsleistungend der taavas bei der Umstellung auf die reduzierten Umsatzsteuersätze erfahren wollt, meldet Euch unter hello@taavas.com.
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