Die Bundesregierung hat mit Datum vom 12.06.2020 einen Gesetzentwurf zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Dazu gehört vor allem die, in den letzten Tagen viel diskutierte, Senkungen der Mehrwertsteuer für die zweite Jahreshälfte. Der Entwurf sieht unter anderem noch weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen vor. Die wesentlichen Punkte sind unter anderem: Absenkung der Mehrwertsteuer Vom 1. Juli an bis
Ab dem 01.07.2020 soll für einen Zeitraum bis zum 31.12.2020 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16% und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% gelten. Was gibt es für das SaaS-Business zu beachten? Kommt es zur Umsetzung der beschlossenen Reduzierung der Umsatzsteuer, wären weitreichende Änderungen im Abrechnungssystem bzw. im Subscription-Billing-System erforderlich. Für sonstige Leistungen, die der
Ab dem 01.07.2020 soll für einen Zeitraum bis zum 31.12.2020 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16% und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% gelten. Was gibt es im e-Commerce zu beachten? Kommt es zur Umsetzung der geplanten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes, sind weitreichende Änderungen im Shopsystem und in der Warenwirtschaft bzw. dem ERP-System erforderlich: Für Lieferungen, die