INFLUENCER MARKETING WISSEN
Ich bin Influencer, muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Ihr seid selbständig im Bereich Social Media (Marketing) und fragt Euch, ob Eure Einnahmen gewerbesteuerpflichtig sind? Wie immer lautet unsere Antwort „kommt drauf an“…
Das Finanzamt hat im Jahr 2020 ein Schreiben für Influencer veröffentlich, indem es schreibt „Ihre Tätigkeit als Influencer ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig“. Das sehen wir naturgemäß etwas – sagen wir mal – „differenzierter“…
Gewerbesteuerpflichtig bin ich nur dann, wenn ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziele. Diese Einkünfte sind aber im Grundsatz immer „nachrangig“ zu anderen Einkunftsarten
Ob ihr selbständige Einkünfte erzielt, ist nicht nur davon abhängig, ob ihr „selbständig“ seid. Denn an selbständige Einkünfte sind besondere Berufsqualifikationen geknüpft.
Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit?
Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft sehr schwierig. Die Tätigkeiten beider Einkunftsarten können weitestgehend gleich sein. Sie beruhen beide an der persönlichen Arbeitskraft mit dem Unterschied, dass selbständige Einkünfte besondere Berufsqualifikationen voraussetzen.
Fraglich ist insbesondere, ob die Tätigkeit als künstlerische oder beim Blogger als schriftstellerische Tätigkeit anerkannt wird. Ist Werbung Kunst? Grundsätzlich würden wir das nicht verneinen. Aber einen Unterschied haben sie: Werbung verfolgt wirtschaftliche (kommerzielle) Ziele, während Kunst lediglich kulturelle Ziele verfolgt.
Aber warum sollte die Aufnahme einer „Szene“ in einem Film künstlerische Tätigkeit sein, bei einer Werbeaufnahme aber nicht? Unseres Erachtens kann auch letzteres eine künstlerische Tätigkeit sein. Es stellt sich nur die Frage, bekommt man die „Szene“ vorgegeben oder darf man das „selbst kreativ gestalten“? Das Genre darf unseres Erachtens keine Rolle spielen, sondern lediglich die „künstlerische Gestaltungshöhe“.
Was ist mit der Tätigkeit als Model? Was wenn ich Selfies von mir erstelle und diese Online poste?
Ein Berufsfotomodel erzielt häufig gewerbliche Einkünfte, da es häufig für ein vorbestimmtes Fotoshooting gebucht wird. Da wird einem sozusagen die „Kreativität“ ein Stückweit versagt. Zudem betrachtet man das weniger als Kunst, da es sich zumeist nicht um eine „künstlerische Darbietung“ handelt. Das Finanzamt hat sich da jedenfalls festgelegt.
Bei Selfies ist das aber wieder was anderes, wenn ich selbst die „Szenen“ kreiere und mich selbst fotografiere und dabei auch meine Kreativität verwende. Da liegt unseres Erachtens noch selbständige Einkünfte vor.
Bin ich nun gewerbesteuerpflichtig oder nicht?
Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich. Aber ich „muss“ nicht gewerbesteuerpflichtig sein, wie im Schreiben der Finanzverwaltung „pauschal“ angenommen.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Wenn Ihr viele Dinge macht, also Shooting, Selfies, Werbung oder vielleicht habt Ihr auch eigene Produktlinien oder einen kleinen Onlineshop…ja dann braucht ihr Euch darüber keine Gedanken zu machen, denn wer „auch“ gewerbliche Einkünfte erzielt, infiziert seine gesamten Einnahmen (steuerlich „Abfärbetheorie“ genannt) und erzielt dann insgesamt und nur gewerbliche Einkünfte.
Wie ihr sehen könnt, sind diese Fragestellungen teilweise sehr vielschichtig und nicht immer mit ja und nein zu beantworten. Auch das „Googlen“ lohnt sich in diesen Fällen nicht, denn das ist häufig einzelfallbezogen und „auslegungssache“. Wir hängen uns für Euch rein, wenn wir eine Chance sehen, versprochen!
Habt ihr Fragen dazu? Dann ruft uns doch an oder schreibt uns eine kurze Mail an kanzlei@taavas.com.
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